Bildung und Teilhabe

Rückwirkend ab dem 01.01.2011 ist das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen haben nun die Möglichkeit, z.B. an dem gemeinsamen Mittagessen in der Schule und dem Kindergarten oder an Angeboten für Sport, Kultur und Freizeit teilzunehmen.

https://www.mags.nrw/grundsicherung-bildungs-teilhabepaket Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

Nähere Informationen und der Download der Antragsformulare entnehmen Sie bitte dem Link zur Kreisverwaltung Mettmann:
http://www.kreis-mettmann.de/Kreis-Politik/Dienstleistungen/?kat=2023.48&FID=2023.83.1

Unten auf der Seite befinden sich Links zu den Formularen, auch in arabisch, polnisch, russisch und türkisch.

Die zuständige Stelle in Ratingen ist das

Amt für Soziales, Wohnen und Integration der Stadt Ratingen
Eutelisplatz 3, D-40878 Ratingen
Raum 2.50 im 2, OG
Fr. Blesch
(02102) 550 5036

Antragsabgabe für Empfänger von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II):
Jobcenter-Mettmann-aktiv, Geschäftsstelle Ratingen
Stadionring 16, 40878 Ratingen, Eingangszone Zimmer E2 – E4

Hinweise der Stadt Mettmann zum Bildungs- und Teilhabepaket:

https://www.mettmann.de/rathaus/fb4/fb4_3/fb4_3_2/btp.php

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unter

Beratungsangebot in der Nähe:
EUTB Beratungsstelle VIBRA e.V.
Ärzte-Haus West
Am Sandbach 32
40878 Ratingen
02102/7068540